EPBD: EU-Gebäuderichtlinie für Gesamtenergieeffizienz und Solarinstallationen
18. Dezember 2024
Die neue EU-Gebäuderichtlinie EPBD soll zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden beitragen. Das bedeutet genau, dass mit der EPBD der Energieverbrauch in Gebäuden reduziert werden soll, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen und den Übergang zur CO₂-armen Wirtschaft zu fördern. Das EPBD gilt für Nichtwohngebäude und Wohngebäude, alte und neue Gebäude. Auch Solarenergie kommt ins Spiel, sobald Neubauten oder Renovierungen stattfinden, da das EPBD erneuerbare Energien vorschreibt.
EPBD: Was ist das?
Die EPBD-Richtlinie (Energy Performance of Buildings Directive) wurde erstmals 2002 verabschiedet und seitdem mehrfach aktualisiert. Die EPBD enthält Maßnahmen für die Mitgliedsstaaten zur ganzheitlichen energetischen Bewertung und Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Sie stellt Anforderungen an die energetische Sanierung, an Neubauten und an die Nutzung erneuerbarer Energien. Die EPBD wird ergänzt durch die Richtlinie EED (Energy Efficiency Directive). Sie betrifft die allgemeine Energieeffizienz in der EU, einschließlich Energieeinsparungen in allen Sektoren (Industrie, Verkehr, Haushalte). Sie beinhaltet Maßnahmen wie Energieaudits für Unternehmen, Energieeinsparziele und verbesserte Energieplanung.
Beide Richtlinien, die EPBD und EED, sind Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission und sollen dazu beitragen, die CO₂-Emissionen bis 2030 zu reduzieren.
Was beinhaltet die EPBD und EED?
In den Richtlinien EPBD und EED wird auf konkrete Anforderungen an bauliche Beschaffenheiten und Vorgaben im Gebäudesektor Bezug genommen. Dabei sollen auch neue Messinstrumente und Orientierungswerte eingeführt werden, die die Gebäudeeffizienz besser sichtbar und messbar machen.
EPBD 2024: Aktualisierung der EU-Richtlinie
Die EPBD 2024 fordert von den Mietgliedstaaten unter anderem einen emissionsfreien Gebäudebestand bis 2050, unterstützt durch nationale Renovierungspläne (NBRP) und die Dekarbonisierung der Wärme- und Kälteversorgung. Zusätzlich benennt die EPBD die Einbindung der Gebäude in die Infrastruktur (Mobilität, Netzdienlichkeit) sowie die Raumklimaqualität.
EPBD und EED: Zielsetzung
Mit der EU-Gebäuderichtlinie EPBD und der Richtlinie EED soll die Energieeffizienz verbessert und ein emissionsfreier Gebäudebestand bis 2050 erreicht werden. Dabei werden zentrale Aspekte des Gebäudebereiches aufgegriffen, die unter anderem die Verbesserung der Gesamteffizienz, das Schaffen von Infrastruktur für nachhaltige Mobilität und gebäudeintegrierte Energiegewinnung oder das Einführen von zentralen Anlaufstellen zur Information und Beratung beinhalten.
Anforderungen durch EPBD für Nichtwohngebäude und Wohngebäude
Das EPBD stellt neue Anforderungen an Nichtwohngebäude und Wohngebäude, die zu einer Beschleunigung der schrittweisen Renovierung des gesamten Gebäudebestandes führen sollen.
- Nichtwohngebäude: Mindestvorgaben bei der Gesamtenergieeffizienz (MEPS), damit festgelegte Schwellenwerte nicht überschritten werden.
- Wohngebäude: Schrittweise Reduktion des Primärenergieverbrauchs, die zu mehr als der Hälfte im Bestand der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz erreicht werden muss.
Das EPBD im Überblick
Energetische Anforderungen | |
Neubauten | Ab 2030 sollen alle Neubauten Nullemissionsgebäude sein, neue öffentliche Gebäude bereits ab 2027. Das bedeutet, dass die Gebäude wenig Energie verbrauchen, so weit wie möglich mit erneuerbaren Energien betrieben werden, vor Ort keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen ausstoßen und ihr Treibhauspotenzial auf der Grundlage ihrer Emissionen über den gesamten Lebenszyklus in ihrem Energieausweis angeben müssen. Neubauten sollen für Solarinstallation optimiert werden, um auch eine Nachrüstung zu ermöglichen. |
Bestandsbauten | Die schlechtesten 15 % des Gebäudebestands in der EU sollen bis 2030 von der Energieeffizienzklasse G auf mindestens F verbessert werden, wobei öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude bis 2027 eine Vorreiterrolle bei der Erreichung der Energieeffizienzklasse F spielen und bis spätestens 2030 auf mindestens E saniert und verbessert werden sollen. Wohngebäude sollen bis 2030 von G auf mindestens F und bis 2033 auf mindestens E saniert werden. Zudem sollen Bestandsbauten nachträglich mit Solarinstallationen ausgestattet werden. |
Ausstieg aus fossilen Heizungssystemen | |
Fossil betriebene Heizungssysteme | Für finanzielle Anreize zur Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden wird eine Auslaufklausel eingeführt. Ab 2027 sollen keine finanziellen Anreize mehr für den Einbau fossiler Heizkessel gewährt werden. Darüber hinaus erhalten die Mitgliedstaaten die rechtliche Möglichkeit, die Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu verbieten. |
Infrastruktur für nachhaltige Mobilität | |
Ausbau in Gebäuden | Die Vorverkabelung wird zum Standard für alle neuen Gebäude und Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, und die Installation von Ladestationen in neuen und renovierten Bürogebäuden wird besonders gefördert. Ladestationen müssen intelligentes Laden ermöglichen, und die Mitgliedstaaten müssen Hindernisse für die Installation von Ladestationen in Wohngebäuden beseitigen und ein „Recht auf Laden“ gewährleisten. |
Information und Beratung | |
Informationen über Gesamtenergieeffizienz und Nachhaltigkeit | EU-weite Harmonisierung der Skala der Effizienzklassen: Die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz sollen übersichtlicher und aussagekräftiger werden. Bis 2025 müssen alle Ausweise auf einer harmonisierten Skala von A bis G basieren. Ausweitung der Vorlagepflicht für Energieausweise: Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises wird auf Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, auf Gebäude, für die ein Mietvertrag verlängert wird, und auf alle öffentlichen Gebäude ausgeweitet. Gebäude oder Gebäudeteile, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, müssen über einen Energieausweis verfügen, und die Energieeffizienzklasse und der Indikator müssen in allen Anzeigen angegeben werden. EU-weite Einführung eines Renovierungspasses: Ein „Renovierungspass“ für Gebäude soll den Verbrauchern Zugang zu Informationen und geringere Kosten bieten, um die Planung und schrittweise Renovierung in Richtung Emissionsfreiheit zu erleichtern. Gewährleistung des Zugangs zu Daten über gebäudetechnische Systeme: Der „Smart Readiness Indicator“ (SRI) für große Nichtwohngebäude wird ab 2026 gestärkt. Um die Entwicklung neuer gebäudebezogener Dienstleistungen zu erleichtern, stellt ein neuer Artikel zu Gebäudedaten sicher, dass Gebäudeeigentümer, -mieter und -verwalter oder Dritte Zugang zu den Daten der Gebäudesysteme haben. Neue Regeln für die Dateninteroperabilität und den Datenzugang werden von der Kommission in einem Durchführungsrechtsakt festgelegt. |
Die EPBD ist ein wirksamer Schritt, um die Klimaziele der EU zu erreichen und die Energieeffizienz von Gebäuden nachhaltig zu verbessern. Durch klare Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien, wie z.B. Solaranlagen, trägt die EPBD auch in Deutschland aktiv zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei und senkt langfristig die Energiekosten.
Insbesondere bei Neubauten und Sanierungen bietet die Solarenergie eine optimale Lösung, um die Anforderungen der EPBD zu erfüllen. Setzen Sie auf zukunftsfähige und nachhaltige Technologien – wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Solarprojekts. Kontaktieren Sie uns gerne über unsere Webseite www.cubos.com.