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Solarspitzengesetz: Gültig seit 2025 für Photovoltaik-Anlagen

Das Solarspitzengesetz verändert alles: Wer Solarstrom produziert, muss ab sofort mehr denn je flexibel denken – Strom speichern, Preise beobachten und gezielt einspeisen. Um besser auf schwankende Börsenstrompreise und negative Strompreise reagieren zu können, schreibt das Solarspitzengesetz künftig Smart Meter und Steuerungstechnik für neue PV-Anlagen vor. So wird Solarstrom marktfähiger, transparenter und steuerbarer.

Was ist das Solarspitzengesetz?

Das Solarspitzengesetz soll die Einspeisevergütung für Solarstrom an die realen Marktbedingungen anpassen, um so eine flexible und marktgerechte Vergütung zu ermöglichen. Bisher war das Ziel, regenerative Energien für die Energiewende finanziell durch die Einspeisevergütung attraktiv zu gestalten. Dies hat aber zur Folge, dass es an sonnigen Tagen oft zu Solarüberschussstrom kommt, der den Börsenstrompreis ins Negative treiben kann. Dies soll nun durch das Solarspitzengesetz geregelt werden. Neue Photovoltaik-Anlagen müssen mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) und einer Steuerbox ausgestattet werden. Verloren geht die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise aber nicht. Sie wird an die laufende EEG-Förderzeit angehängt.

Was regelt das Solarspitzengesetz?

Das Solarspitzengesetz passt die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen an die gängigen Marktmechanismen an. So führen negative Strompreise an der Börse in Zukunft dazu, dass keine Einspeisevergütung (EEG-Vergütung) mehr gezahlt wird. Zusätzlich regelt das Solarspitzengesetz für Neuanlagen, die weder mit Smart Meter noch Steuerbox ausgerüstet sind, eine Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent. Das heißt, entweder lässt man steuern oder man drosselt dauerhaft.

Was sind negative Strompreise?

An sonnigen Tagen produzieren Solaranlagen mehr Strom, der üblicherweise ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Dadurch kann es zu einem Überschuss kommen. Das heißt, mehr Strom wird produziert, als tatsächlich gebraucht wird. Dieses Ungleichgewicht wirkt sich direkt auf den Stromhandel an der Börse aus. Der Strompreis kann sogar ins Negative rutschen.

  • Negative Strompreise entstehen, wenn das Stromangebot im öffentlichen Netz die Nachfrage übersteigt – etwa bei viel Sonne und gleichzeitig geringem Verbrauch.

  • Der Börsenstrompreis fällt dann unter null – Stromabnehmer erhalten Geld dafür, dass sie Strom aufnehmen.

  • Besonders betroffen sind Zeiten mit hoher Solarstromproduktion, vor allem rund um die Mittagszeit.

  • Für Betreiber von PV-Anlagen kann das wirtschaftlich nachteilig sein – sie erhalten weniger oder gar keine Vergütung für eingespeisten Strom.

Das neue Solarspitzengesetz soll hier eingreifen: Es ermöglicht eine gezielte Leistungsbegrenzung größerer Solaranlagen, um Netzüberlastung zu vermeiden und negative Strompreise zu reduzieren.

Wen betrifft das Solarspitzengesetz?

Eine wesentliche Änderung durch das Solarspitzengesetz besteht darin, dass Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr erhalten, wenn die Börsenstrompreise negativ sind. Bei Betreiber bestehender PV-Anlagen (also vor dem Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes) gibt es keine wesentlichen Änderungen.

Solarspitzengesetz: Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 2025?

Weiterhin hängt die Höhe der Einspeisevergütung von der Größe der Photovoltaik-Anlage ab. In Zeiten negativer Börsenstrompreise fällt die Einspeisevergütung durch das Solarspitzengesetz ab sofort weg.

Wohin mit dem selbstproduzierten Solarstrom?

In Zeiten negativer Strompreise soll nun durch das Solarspitzengesetz vermehrt auf Eigenverbrauch gesetzt werden. Sinnvoll wäre es hier für PV-Anlagen-Betreiber, auf Batteriespeicher zu setzen, um in Zeiten des Überschusses den Solarstrom zwischenzuspeichern und in Zeiten, wenn weniger Solarstrom zur Verfügung steht, diesen zu verwenden. Dadurch wird auch das Netz vor Überlastung geschützt.

Solarspitzengesetz fördert indirekt Batteriespeicher

Batteriespeicher helfen dabei, Stromspitzen abzufangen, da Strom zwischengespeichert wird, anstatt ihn direkt ins Netz einzuspeisen, wenn dort ein Überangebot herrscht. Durch das Zwischenspeichern des Solarstroms wird das öffentliche Netz entlastet, gerade in sonnigen Mittagsstunden.

Der Vorteil eines Batteriespeichers ist, dass PV-Anlagen-Betreiber nicht nur vom höheren Eigenverbrauch profitieren, sondern auch negative Strompreise besser vermeiden können.

Solarspitzengesetz: Vereinfachung der Direktvermarktung dank Batteriespeicher

Mit dem Solarspitzengesetz tritt auch eine neue Regelung für Batteriespeicher in Kraft: Erstmals ist es erlaubt, Batteriespeicher mit Strom aus dem Netz zu beladen – also nicht nur mit selbst erzeugtem Solarstrom – und später zu verkaufen, aber nur in der Direktvermarktung. Die Einspeisevergütung gibt es nur für den Solarstromanteil.

Hintergrund: Bisher war es rechtlich nicht zulässig, Netzstrom zu speichern und später wieder ins Netz einzuspeisen, wenn der Börsenstrompreis hoch war.

Der Grund: Es war technisch bzw. abrechnungstechnisch nicht eindeutig erkennbar, ob der gespeicherte Strom aus der eigenen PV-Anlage stammte oder aus dem öffentlichen Netz bezogen wurde. Diese Unterscheidung ist jedoch wichtig, weil nur der selbst erzeugte erneuerbare Strom förderfähig oder privilegiert vermarktet werden darf.

Dank des Solarspitzengesetzes ist es nun erlaubt, günstig aus dem Netz bezogenen und zwischengespeicherten Strom später gewinnbringend zu verkaufen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Anlagenbetreiber in die Direktvermarktung wechseln.

Was passiert bei negativen Strompreisen?

Einspeisevergütung

Direktvermarktung

Keine Vergütung, wenn der Strompreis mindestens 4 Stunden negativ ist (laut EEG § 51).

Strom wird zum tatsächlichen Marktpreis verkauft. Bei negativen Preisen ist kein Ertrag möglich oder es können sogar Kosten entstehen. Flexibilität entsteht durch einen Batteriespeicher.

Solarspitzengesetz: Änderungen für Photovoltaik-Anlagen-Betreiber

Solarspitzengesetz bei neuen PV-Anlagen

Solarspitzengesetz bei Bestandsanlagen

Ist der Börsenstrompreis negativ, gibt es keine Einspeisevergütung.

Solaranlagen, die vor dem Solarspitzengesetz, in Betrieb genommen wurden, behalten ihre bisherige Einspeisevergütung.

Photovoltaik-Anlagen müssen mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) und einem Steuerkasten ausgestattet werden.

Bei einer Erweiterung oder Modernisierung der bestehenden PV-Anlage sollte geprüft werden, ob das neue Solarspitzengesetz greift.

PV-Anlagen, die nicht mit intelligenten Stromzählern (Smart Meter) und mit Steuerkasten ausgerüstet sind, ist die Einspeiseleistung auf 60 % der Nennleistung begrenzt.

Solarspitzengesetz setzt auf Smart Meter und Steuerbox bei neuen PV-Anlagen

Durch das Solarspitzengesetz müssen neue Photovoltaik-Anlagen mit einem intelligenten Zähler (Smart Meter) und einer Steuerbox ausgestattet werden. Dadurch kann die Einspeiseleistung der PV-Anlage besser gemessen und gesteuert werden. Diese Flexibilität durch das Solarspitzengesetz ist notwendig, um die Anlagen so zu steuern, dass das Stromnetz nicht überlastet wird. Für den Einbau der Technik ist in der Regel der Messstellenbetreiber (MSB) des örtlichen Netzbetreibers zuständig.

Fällt die Einspeisevergütung komplett weg?

Die Einspeisevergütung fällt nicht durch das Solarspitzengesetz weg. In Zeiten, in denen der Strompreis negativ ist und Anlagenbetreiber keine Einspeisevergütung erhalten, wird die Zeitspanne der fehlenden Einspeisevergütung an die normalen 20 Jahre der Einspeisevergütungszeit angehängt.

Das bedeutet: An der Strombörse wird der Preis in 15-Minuten-Intervallen gehandelt. Wenn also im Jahr 2025 an 60 Viertelstunden (insgesamt 15 Stunden) der Börsenstrompreis negativ war und für diese Zeit keine Vergütung für den eingespeisten Solarstrom gezahlt wurde, werden diese 60 Viertelstunden hinten an die 20-jährige EEG-Förderlaufzeit angehängt.

Das Ziel dabei ist, dass Betreiber von Photovoltaik-Anlagen durch die Nichtvergütung bei negativen Strompreisen keinen echten finanziellen Verlust erleiden sollen. Die Einspeisevergütung wird zeitlich nachgeholt – nur eben nicht sofort.

Das Solarspitzengesetz bringt mehr Dynamik in den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen. Es zeigt deutlich: Wer künftig wirtschaftlich erfolgreich Strom erzeugen will, muss flexibel auf Marktpreise reagieren können.

Negative Strompreise, neue Speicherregeln und die Direktvermarktung machen den Betrieb komplexer – aber auch chancenreicher. Besonders Batteriespeicher gewinnen an Bedeutung: Sie ermöglichen es, Solarstrom dann einzuspeisen, wenn er gebraucht wird – und nicht zwingend dann, wenn er erzeugt wird.

Gleichzeitig sorgt das Solarspitzengesetz dafür, dass keine finanziellen Nachteile durch nicht vergütete Strommengen entstehen: Die verlorenen Viertelstunden bei negativen Preisen werden an die EEG-Förderzeit angehängt.

Wer jetzt investiert – in Photovoltaik-Anlagen, intelligentes Energiemanagement, Speicherlösungen und eventuell in die Direktvermarktung – kann die neuen Spielräume nutzen und langfristig profitieren.

Gerne beraten wir Sie rund um Photovoltaik. Fragen Sie direkt Ihr PV-Projekt bei uns an unter https://www.cubos.com/.